Regeln für Rekorde im Schnell-Porträtieren

Um eine objektive Bewertung künftiger Rekordversuche im Schnellporträtieren zu ermöglichen und Missbrauch auszuschließen, schlägt der amtierende Rekordhalter - zusätzlich zu den allgemeinen Guinness-Regeln- für künftige Rekordversuche die folgenden strengen Regeln vor.

  1. Ein Rekordversuch muss rechtzeitig vorher öffentlich angekündigt werden, damit die Presse darüber berichten kann und Zeichner-Kollegen die Möglichkeit haben, den Rekordversuch zu beobachten.
  2. Es wird das Seitenprofil eines Menschen gezeichnet, bei dem alle erkennbaren Gesichtsteile und die Kopfform dargestellt sein müssen.
    Das Typische am Gesicht kann leicht übertrieben werden, um die Erkennbarkeit zu erleichtern. Das Porträt muss unverwechselbar die Person darstellen, die gezeichnet wurde. Die Jury muss einstimmig positiv entscheiden, damit der Rekord anerkannt wird.
  3. Der Rekordversuch darf nur dann gewertet werden, wenn er in einer Fernsehsendung live oder später gesendet wird. Nur so ist eine objektive Bewertung möglich und überprüfbar. Das Videoband muss eingereicht werden.
  4. Der Rekordversuch muss vor einer neutralen Jury, evtl. auf Vorschlag der Guinness-Redaktion, beobachtet werden, die den gelungenen Rekordversuch auf dem Antrag schriftlich bestätigt. Mindestens ein Jury-Mitglied sollte ein Fachmann sein (Karrikaturist, Redakteur, Kunstdozent etc.) Die Jury sollte aus mindestens drei Personen bestehen.
  5. Bei Einzelrekorden sucht die Jury ein geeignetes Modell aus den Zuschauern und bestimmt die Modalitäten des Rekordversuchs. Sie entscheidet, ob das gezeichnete Portät anerkannt wird oder nicht.
  6. Bei Einzelrekorden wird die Zeit des Rekordversuchs von einem Fachmann (aus dem Sportbereich, Wissenschaft usw.) gestoppt. Die Zeit wird nur dann anerkannt, wenn die Jury die Zeichnung anerkannt hat. Der Zeitnehmer wird entweder von der Guinness-Redaktion oder der Jury bestimmt.
  7. Bei Einzelporträts, die von der Jury anerkannt wurden, wird ein Fotodokument angefertigt, das das gezeichnete Porträt neben dem Modell zeigt. Dies wird bei der Guinness-Redaktion mit eingereicht.
  8. Bei Massenporträt-Rekordversuchen wird die Veranstaltung langfristig vorher organisiert und sollte von der Presse angekündigt werden.
    Als genereller Zeitrahmen gelten 90 Minuten. In dieser Zeit müssen so viele Porträts wie möglich gezeichnet werden.
    Die Jury entscheidet noch während des Zeichnes oder nach Beendigung des Rekordversuchs, welche Porträts gelungen sind und welche nicht. Nur die gelungenen und erkennbaren Porträts dürfen gewertet werden.

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